LKW KLASSEN
KLASSE C1
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
KLASSE C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
KLASSE C
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mit 18 Jahre möglich nach
erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Hier findet Ihr eine Auflistung der benötigten Stunden für Euren LKW-Führerschein bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B (bei Vorbesitz der Klasse C1)
Mindestalter: 21 Jahre
Ausbildung Theorie:
6 (6) Stunden (je 90 Minuten) Grundunterricht
10 (4) Stunden (je 90 Minuten) Klassenspezifischer Stoff Klasse C
Ausbildung Praxis:
Grundausbildung5 (3) x Überlandfahrten
2 (1) x Autobahnfahrten
3 (1) x Nachtfahrten
Folgendes wird benötigt:1 Passbild
Nachweis: Erste-Hilfe Kurs
Kopie vom Personalausweis und vom Führerschein
Augenärztliche Untersuchung
Ärztliches Gutachten
KLASSE CE
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mit 18 Jahre möglich nach
erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Hier findet Ihr eine Auflistung der benötigten Stunden für Euren LKW-Führerschein mit Anhänger in einem Ausbildungsgang.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung Theorie:
6 Stunden (je 90 Minuten) Grundunterricht
10 Stunden (je 90 Minuten) Klassenspezifischer Stoff Klasse C
4 Stunden (je 90 Minuten) Klassenspezifischer Stoff Klasse CE
Ausbildung Praxis:
Grundausbildung
C 3 / CE 5 x Überlandfahrten
C 1 / CE 2 x Autobahnfahrten
C 0 / CE 3 x Nachtfahrten
Folgendes wird benötigt:
1 Passbild
Nachweis: Erste-Hilfe Kurs
Kopie vom Personalausweis und vom Führerschein
Augenärztliches Gutachten
Ärztliches Gutachten